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(Quelle: Fotograf Tobias Koch)

Kein Platz für Hetze und Hass im Netz

Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt Wirkung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zu halbjährlichen Berichten über ihren Umgang mit Beschwerden. Zu den heute veröffentlichten ersten Berichten einiger sozialer Netzwerke erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski:

„Ein einziger Hass- oder Hetz-Post im Netz ist bereits einer zu viel. Denn er verletzt Menschen in ihrer grundrechtlich geschützten Würde, häufig in einer weitreichenden Art und Weise, wie sie nur durch die digitale Verbreitung möglich ist. Die jetzt veröffentlichten, ersten Berichte sozialer Netzwerke machen deutlich, dass das NetzDG wirkt und ein wichtiger Baustein ist, um den verantwortungsvollen und respektvollen Umgang miteinander in sozialen Medien zu stärken. Einige der nun vorliegenden Zahlen über die Anzahl gelöschter Beiträge sprechen hier eine eindeutige Sprache. Klar ist aber auch: Maßstab in Deutschland für den Persönlichkeitsschutz sind allein Recht und Gesetz. Das gilt auch für international operierende Plattformen. Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten in der digitalen Welt, sich als global operierende Unternehmen auf verschiedene Rechtskreise einlassen zu müssen, können interne Richtlinien oder „Guidelines“ der Netzwerke kein Maßstab sein, der in dieser Debatte eine Rolle spielt.

Die Aussage des Koalitionsvertrags stimmt nach wie vor: Das NetzDG ist ein richtiger und wichtiger Schritt gegen Hass und Hetze im Netz. Aber ebenso gilt, dass das Recht auf Meinungsfreiheit elementare Grundlage für den offenen Diskurs in freien Gesellschaften ist. Die Berichte werden wir sorgfältig auswerten, gerade auch hinsichtlich des Aspekts einer möglichen Weiterentwicklung im Sinne der freiwilligen Selbstregulierung, die ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion ist, um Overblocking zu vermeiden.“